Jane Uhlig - Praxis für Psychotherapie HPG
Persönlichkeitsentwicklung in Veränderungsprozessen
Sie haben Sorgen und Ängste. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit mir.
Willkommen bei Jane Uhlig - Praxis für Psychotherapie I Hypnose, Coaching, Psychotherapie - HPG
Jane Uhlig - Die Praxis für Psychotherapie (HPG) - in Maintal/Bischofsheim bietet psychologische Unterstützung, um Klienten in beruflichen oder familiären Veränderungsprozessen wirksam zu unterstützen. In Abstimmung mit der persönlichen Geschichte unserer Klienten wird ein geplanter interaktionaler Prozess zur Beeinflussung von Leidenszuständen im Konsens zwischen Klient, psychologischem Berater und Bezugsgruppe erarbeitet. Hierbei wird mit verschiedenen psychologischen Methoden und Techniken agiert.
Kosten und Hintergrundinformationen
Ich bin als Familientherapeutin, Paartherapeutin, Hypnotiseurin, Diplom-Sozial-Pädagogin und psychotherapeutische Heilpraktikerin vorwiegend für Patienten mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung und für Selbstzahler tätig. Kosten, die durch die Krankenkasse nicht vergütet werden, müssen vom Patienten übernommen werden.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.
Es empfiehlt sich besonders für Pflichtversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, ansonsten sind Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen nach meiner Erfahrung nur selten möglich.
Ausnahmsweise können Behandlungskosten dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall zu lange ist (mittlerweile nicht selten bis zu 1 Jahr Wartezeit!). Dieses sollte der Klient mit seiner gesetzlichen Krankenkasse in jedem Fall besprechen. Dieses erfordert meist ein sehr hartnäckiges und unnachgiebiges Auftreten bei der Krankenkasse.
Zusatzversicherungen sind für relativ geringe Monatsbeiträge zu bekommen. Achten Sie beim Abschluss bitte darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort beglichen werden, oder ob Sie eine Wartezeit (häufig ein halbes Jahr) überbrücken müssen, bis die Versicherung in Kraft tritt. Auch sollten Sie überprüfen, ob die Kosten vollständig übernommen werden. Im Einzelfall lohnt es sich, zugunsten deutlich geringerer Kosten für die Versicherung eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen.
Private Krankenversicherungen (PKV)
Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat.
Zu den Versicherungen, die die Kosten der Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie übernehmen, gehören die u.a. Zusatzversicherungen der:
· Allianz
· AOK
· Continentale Krankenversicherung
· Debeka
· R+V Versicherungen
· Signal Iduna Versicherung
Fragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernimmt. Ich verfüge über die "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie".
Sollten die Behandlungskosten in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse oder bei Privater oder Zusatzversicherung nach Absprache und Überprüfung übernommen werden, dann nur sofern es sich um eine psychische Störung mit "Krankheitswert" handelt. Dazu gehören beispielsweise Depressionen oder Angststörungen. In diesen Fällen bezahlt die Krankenkasse die Kosten der folgenden psychotherapeutischen Verfahren:
· Verhaltenstherapie,
· tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
· analytische Psychotherapie.
Informieren Sie sich so früh wie möglich und auf alle Fälle vor Therapiebeginn schriftlich bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage über den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben und erfragen Sie die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.
Auch wenn es Ihnen persönlich nicht gut geht und Sie das Gefühl haben dringend mit der Behandlung zu beginnen: warten Sie auf die Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, bevor Sie mit der eigentlichen Therapie beginnen!
Kosten einer Paartherapie oder für weitere Tätigkeiten, die laut Gesetz nicht unter die "Heilkunde" fallen, werden die Kosten nicht übernommen.
Es kann auch bei Privatpatienten zu überlegen sein, ob von vorne herein auf eine Krankenkassenvergütung verzichtet werden soll.
Warum würden Sie für die Psychotherapie selbst bezahlen wollen?
· Wenn Sie keinen konsularischen Bericht (Beschreibung der Therapiegründe mit Krankheitswert) von ihrem Hausarzt beantragen wollen.
· Wenn Sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen wollen, um mit der Therapie zu beginnen.
· Wenn Sie den dafür erforderlichen Arztbesuch, sowie die Aufnahme der danach zu stellenden Diagnose, in die EDV-Systeme Ihrer Patientenakte bei der Krankenkasse vermeiden wollen.
· Wenn Sie durch Ihre psychotherapeutische Beteiligung bei anderen Versicherungen keine Nachteile haben wollen.
· Wenn Sie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen selbst bestimmen wollen.
Kosten im Rahmen meines Leistungsangebotes für Selbstzahler:
| Einzeltherapie a 60 Minuten | € 160,--
| Paartherapie a 60 Minuten | € 160,--
| Kostenpflichtige Telefonberatung a 30 Minuten | € 60,--
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Terminabsagen:
Ich berücksichtige Terminabsagen nur bis 48 Stunden im Vorfeld des vereinbarten Termins, um eine verlässliche Planung in meiner Praxis zu gewährleisten. Bei kurzfristigeren Terminabsagen wird das Honorar für die ausgefallene Sitzung in voller Höhe fällig. Von der Vergütung sehe ich in Ausnahmen ab, sollte ich den Termin in der Kürze der verbleibenden Zeit einem anderen Patienten zu Verfügung stellen können. Sollte von meiner Seite aus eine Sitzung innerhalb 48 Std. vorher abgesagt werden (auch Therapeuten erkranken mal kurzfristig) biete ich Ihnen dafür eine kostenlose Ersatzstunde an.
Hintergrundinformation des Bundes Deutscher Psychologen (BDP):
Die Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie müssen privat bezahlt werden. Einige Privatkassen und Zusatzversicherungen erstatten jedoch die Therapiekosten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Ausnahmefällen die Kosten für die Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Dieser Fall tritt ein, wenn dringender psychotherapeutischer Bedarf nicht zeitnah durch einen niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung erfüllt werden kann. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Der BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.) gibt auf seiner Homepage unter „Was ist Psychotherapie?" im Kapitel „Schwierigkeiten" folgenden Hinweis: „Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung. Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben.
Darauf müssen Sie achten:
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags- Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.
(Quelle: www.bdp-verband.org/psychologie/psytherapie.shtml)